18. Februar 2004
Verleger missbrauchen ihre publizistische Macht
Solidaritätsanzeige durfte im Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag nicht erscheinen
Die oben stehende Solidaritätsanzeige sollte eigentlich am 18.2.2004 in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages
-sh:z- (Flensburger Tageblatt, Husumer Nachrichten etc.) und in Flensborg Avis erscheinen. Pressefreiheit ist Verlegerfreiheit sagte sich
offensichtlich die Geschäftsleitung des sh:z. Sie untersagte die Veröffentlichung und lehnte die Annahme der Anzeige ab.
Im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen war es bereits mehrfach zu Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Anzeigen in Zeitungen gekommen.
Auf Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hin, hatten am 13. Februar einige Tageszeitungen großformatige Anzeigen
gegen die streikenden Journalistinnen und Journalisten und ihre Gewerkschaften veröffentlicht. ver.di-Vize und Verhandlungsführer Frank
Werneke sah darin einen „gravierenden Missbrauch von publizistischer Macht“. Er fordert von den Zeitungen, die der Verbandsempfehlung gefolgt
waren, den Gewerkschaften in der Montagsausgabe nun den gleichen Raum für die Veröffentlichung ihrer Positionen zur Verfügung zu stellen.
Die Anzeige erscheint nun in Flensborg Avis mit einer kleinen Textergänzung. Siehe unten.